Hygienekonzept - Schützenkreis Ulm

Schützenkreis Ulm
Menü:
Menü:
Direkt zum Seiteninhalt

Hygienekonzept

RWK´s
Hier die Zusammenfassung der laufend aktualisierten Corona-Regeln von Baden-Württembergn  

Hygienekonzept für Wettkämpfe des Schützenkreises Ulm als    
 
 I.  Vorwort
Das folgende Hygienekonzept gilt als übergreifenden Rahmenkonzept für die vom Schützenkreis Ulm organisierten Rundenwettkämpfe und das Kreiskönigschießen. Die entsprechenden Vorgaben sind von den jeweiligen Vereinen auf die Gegebenheiten und Möglichkeiten ihrer Anlage anzupassen und das Konzept entsprechend zu vervollständigen.

II. Betretungs- und Teilnahmeverbote
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, welche
 
a. in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit der infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
b.  die Symptome eines Atemwegsinfekts, erhöhte Temperatur oder andere Symptome einer Covid19-Erkrankung aufweisen

III.  Regeln zum Betreten und Verlassen der Anlage
Der Veranstalter hat das Betreten und Verlassen der Anlage zu überwachen und sicherzustellen, dass zwischen den Personen ein Abstand von mindestens 1,5m zueinander eingehalten werden kann.

IV. Information der Teilnehmer
Die Sportlerinnen und Sportler, sowie die Besucherinnen und Besucher und Helfer sind rechtzeitig und verständlich über die geltenden Hygienevorgaben informiert werden.

V.  Dokumentation der Teilnehmer
Entfallen, gemäß Anpassung der Corona-Verordnung vom 09.02.2022.


VI. Negativer Testnachweis
Je nach geltender Stufe der Corona-Verordnung ist von nicht immunisierten Personen ein entsprechender Testnachweis zu fordern. In der Basisstufe ist für Wettkämpfe in geschlossenen Räumen ein Schnelltest erforderlich. In der Warnstufe ist von nicht immunisierten Personen bei Wettkämpfen in geschlossenen Räumen ein negativer PCR-Test und bei Wettkämpfen im Freien ein negativer Schnelltest erforderlich. Ausnahmen für den Wettkampf- und Ligabetrieb sind der jeweils gültigen Verordnung zu entnehmen. Die Anforderungen an den jeweiligen Test sind der Corona-Verordnung zu entnehmen.

VII. Lüftung geschlossener Räume
Geschlossene Räume sind in regelmäßigen Abständen ausreichend zu Lüften. Bei Raumschießanlagen die keine Lüftungsanlage besitzen ist in den Schießpausen zu lüften.

VIII. Reinigung
Die benutzen Flächen der Schützenstände sind nach jedem Durchgang ausreichend und angemessen zu reinigen. Andere Flächen wie Tische und Türklinken die berührt werden sind in regelmäßigen Abständen und nach Verschmutzung ausreichend und angemessen zu reinigen.

IX. Mund-Nase-Abdeckungen
Sofern gerade kein Sport getrieben wird, gilt in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht; im Freien, wenn nicht dauerhaft ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.

 X. Aufenthaltsräume
Die maximale Personenzahl richtet sich nach den räumlichen Gegebenheiten der jeweiligen Anlage. Die Personenzahl muss so bemessen sein, dass der Mindestabstand zwischen den Personen und dem Personal bei Raumwegen zwischen den Tischen eingehalten werden kann.

XI. Gastronomisches Angebot
Die Ausgestaltung des gastronomischen Angebotes während der Wettkämpfe wird durch den gastgebenden Verein organisiert. Dabei sind die Bestimmungen der Corona-Verordnung einzuhalten. Ein entsprechendes Konzept ist vom Veranstalter zu erarbeiten.

XII. Teilnahmebedingungen der Wettbewerbe
Teilnahmebedingung für die Teilnahme bei den Wettbewerben des Schützenkreises Ulm ist die Umsetzung und Kontrolle des vorangegangenen Hygienekonzeptes. Die Verantwortung zur Kontrolle und Umsetzung liegt bei den jeweiligen Vereinen, bei dem der Wettkampf stattfindet. Vereine, welche die Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen nicht umsetzen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Auf Verlangen müssen die Verantwortlichen das Hygienekonzept der zuständigen Behörde vorlegen und über die Umsetzung Auskunft erteilen.

XIII. Hinweise WSV
Zu beachten sind die aktuellen Empfehlungen des WSV. Die nachfolgende Zusammenfassung hat den Stand zur Corona-Verordnung vom 08.02.2022.
Logo anklicken

 XIV. Zusatzbestimmungen
Übergeordnet zu diesem Hygienekonzept gilt die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die Corona-Verordnung-Sport des Kultusministeriums Baden-Württemberg, sowie sonstige geltenden Auflagen für den Sportbetrieb in ihrer jeweils gültigen Fassungen.

Hier die Zusammenfassung der Corona-Regeln ab 09. Februar 2022


        
     
L.Banzhaf
Besucherzaehler
Zurück zum Seiteninhalt