Hygienekonzept-KM-2022 - Schützenkreis Ulm

Schützenkreis Ulm
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Hygienekonzept-KM-2022

Meistersch.
Kreissportleiter Maximilian Strauß • kspl@schuetzenkreis-ulm.de  

Hygienekonzept für Kreismeisterschaften des Schützenkreis Ulm

Version 2.2 vom 09.02.2022

I.     Vorwort
Das folgende Hygienekonzept gilt als übergreifenden Rahmenkonzept für die vom Schützenkreis Ulm organisierten Meisterschaften. Die entsprechenden Vorgaben sind von den Vereinen der jeweiligen Anlagen auf ihre Gegebenheiten und Möglichkeiten anzupassen und das Konzept ggf. entsprechend zu vervollständigen bzw. anzupassen.

II.   Betretungs- und Teilnahmeverbote
Von der Teilnahme an den Meisterschaften ausgeschlossen sind Personen, welche
  1. in Kontakt zu einer Covid19 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit der infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
  2. aktuellen Quarantäne- bzw. Isolationsmaßnahmen unterliegen, oder
  3. die Symptome eines Atemwegsinfekts, erhöhte Temperatur oder andere Symptome einer Covid19-Erkrankung aufweisen.

III.   Regeln zum Betreten und Verlassen der Anlage
Beim Betreten und Verlassen der jeweiligen Anlage soll, wo immer es möglich ist, ein Abstand von mindestens 1,5m zwischen den Personen zueinander eingehalten werden. Die Teilnehmer sind angehalten Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen konsequent einzuhalten, regelmäßig die Hände zu waschen, in die Armbeuge zu husten bzw. zu niesen, sowie Gruppenbildungen und Bildung von Warteschlangen zu vermeiden.
Am Eingang der jeweiligen Anlage ist ein Nachweis der Erbringung der aktuell Pandemiestufe gültigen Regel (Stand heute 2G) unaufgefordert vorzulegen. Die Regel mit ggf. entsprechenden Ausnahmen (Schüler, Booster, usw.) richten sich nach der Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg.

IV.   Dokumentation
Entfallen, gemäß Anpassung der Corona-Verordnung vom 09.02.2022.

V.    Nutzung der Sportanlagen
Während des gesamten Meisterschaftsbetriebs soll ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten werden.

Die Bahnen sind den jeweiligen Schützen durch die Schießleitung zuzuweisen und zu belegen. Teilnehmer haben sich rechtzeitig vor dem Durchgang bei der Schießleitung anzumelden. Ein Verlassen des zugewiesenen Standes ist nur nach vorheriger Anmeldung bei der Schießleitung und unter Wahrung des Mindestabstandes gestattet.

VI.  Benutzung der sanitären Einrichtungen und Umkleideräume
Es sind ausreichend Hygieneartikel bereitzuhalten. Umkleideräume dürfen nur von Teilnehmern genutzt werden und sind zur Sicherstellung des Abstandes von 1,5m ggf. zeitlich versetzt zu benutzen. Bei der Benutzung der Toiletten ist ein Abstand von 1,5m sicherzustellen. Sollte dies nicht möglich sein sind diese nur einzeln zeitlich versetzt zu nutzen.

VII. Lüftung geschlossener Räume
Geschlossene Räume sind in regelmäßigen Abständen ausreichend zu Lüften. Bei Raumschießanlagen ist in den Schießpausen zwischen den Durchgängen zu lüften. Teilnehmer sind angehalten sich auf evtl. niedrigere Temperaturen einzustellen.

VIII.  Reinigung
Die benutzen Flächen der Schützenstände sind nach jedem Durchgang ausreichend und angemessen zu reinigen. Andere Flächen wie Tische und Türklinken sind in regelmäßigen Abständen und nach Verschmutzung ausreichend und angemessen zu reinigen.

IX.  Mund-Nase-Abdeckungen
Auf den gesamten Anlagen ist das durchgängige Tragen eines Mund-Nasen-Schutz (Maske), welcher die offiziellen Standards erfüllt, pflicht. Aktuell müssen Personen ab 18 Jahren in Innenbereichen eine FFP2-Maske oder vergleichbar tragen.
Ausgenommen von dem Tragen der Maske sind Teilnehmer während der Ausübung des Sports. Nach Bezug des Schützenstandes darf die Maske abgenommen werden und muss vor Verlassen des Schützenstandes wieder aufgesetzt werden. Ebenfalls darf die Maske im zugewiesenen Aufenthaltsbereich zur Einnahme von Speisen und Getränken abgenommen werden. Die Zuweisung erfolgt durch die Helfer vor Ort.

X.   Zuschauer
Die maximale Personenzahl richtet sich nach den räumlichen Gegebenheiten der jeweiligen Anlage, maximal 50% der Kapazität, jedoch nicht mehr als 500 Personen. Mindestabstand soll, wo immer möglich, eingehalten werden.

XI.  Teilnahmebedingungen der Wettbewerbe
Teilnahmebedingung für die Teilnahme an den Wettbewerben des Schützenkreises Ulm ist die Umsetzung und Einhaltung des vorangegangenen Hygienekonzeptes. Die Verantwortung zur Umsetzung liegt bei den Teilnehmern. Die Verantwortung zur Kontrolle liegt bei dem Verein der jeweiligen Anlage der Teilmeisterschaft. Teilnehmer, welche die Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen nicht umsetzen oder einhalten, werden von allen Wettbewerben ausgeschlossen, müssen die jeweilige Anlage ggf. umgehend verlassen und dürfen die Anlagen der Meisterschaft nicht mehr betreten.

XII.  Zusatzbestimmungen
Übergeordnet zu diesem Hygienekonzept gilt die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die Corona-Verordnung-Sport des Kultusministeriums Baden-Württemberg, sowie sonstige geltenden Auflagen für Sportveranstaltungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
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